Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Außentreppe und zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Karl-Huber-Str. 24, Fl.-Nr. 214/20, gemäß der Bauvoranfrage vom 19.01.2022 mit Ergänzung vom 08.04.2022, wird in Aussicht gestellt.

 

Die Zustimmung zu folgenden Befreiungen wird in Aussicht gestellt:

-          Überschreitung der max. zulässigen GFZ zur Errichtung einer Außentreppe

-          Überschreitung der Baugrenze durch die Außentreppe

-          Errichtung von Müllboxen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

 

Die Zustimmung zur Errichtung einer Wärmepumpe westlich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und im Mindestabstand von 5 m parallel zur Grundstücksgrenze wird vorbehaltlich der tatsächlichen Größe der Anlage in Aussicht gestellt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, einen gleichlautenden formellen Bauantrag im Wege der Verwaltung zu bearbeiten.

 

Die Zustimmung zur Errichtung einer Wärmepumpe außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und im Mindestabstand von 5 m parallel zur Grundstücksgrenze kann im Wege der Verwaltung erteilt werden, sofern die Anlage eine max. Höhe von 1,80 m aufweist.