Sitzung: 26.04.2022 BVA 22/03
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 0, Anwesend: 10
Vorlage: 2022/5128
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur
Errichtung einer Außentreppe und zur Schaffung einer zweiten Wohneinheit auf
dem Grundstück Karl-Huber-Str. 24, Fl.-Nr. 214/20, gemäß der Bauvoranfrage vom
19.01.2022 mit Ergänzung vom 08.04.2022, wird
in Aussicht gestellt.
Die Zustimmung zu folgenden Befreiungen wird in Aussicht gestellt:
-
Überschreitung der max. zulässigen GFZ zur Errichtung einer Außentreppe
-
Überschreitung der Baugrenze durch die Außentreppe
-
Errichtung von Müllboxen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
Die
Zustimmung zur Errichtung einer Wärmepumpe westlich außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und im
Mindestabstand von 5 m parallel zur Grundstücksgrenze wird vorbehaltlich der
tatsächlichen Größe der Anlage in Aussicht gestellt.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, einen gleichlautenden formellen Bauantrag im Wege
der Verwaltung zu bearbeiten.
Die
Zustimmung zur Errichtung einer Wärmepumpe außerhalb der überbaubaren
Grundstücksfläche und im Mindestabstand von 5 m parallel zur Grundstücksgrenze
kann im Wege der Verwaltung erteilt werden, sofern die Anlage eine max. Höhe
von 1,80 m aufweist.