Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11

Beschluss:

Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Pools (3,5 m x 7 m, 24,50 m²) auf dem Grundstück Schopenhauerstr. 6 c, Fl.-Nr. 176/67T, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der Planung vom 05.05.2022, ergänzt am 25.05.2022, wird zugestimmt.

 

Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:

-          Errichtung des Pools außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche

-          Überschreitung der festgesetzten GR-Ü um ca. 16,40 m²

-          Überschreitung der max. Größe der Nebenanlagen um 16,50 m

 

Einer Überdachung, die als bauliche Anlage (Hochbaumaßnahme) sichtbar wäre, wird nicht zugestimmt.

 

Begründung:

Eine Überdachung, die als bauliche Anlage (Hochbaumaßnahme) sichtbar wäre, wirkt wie eine Nebenanlage. Diese sind im Bebauungsplangebiet größenmäßig auf 8 m² pro Grundstück beschränkt.

Eine niveaugleiche Abdeckung ist ohne zusätzlicher Befreiung möglich.