Sitzung: 21.06.2022 BVA 22/05
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11
Vorlage: 2022/5094
Beschluss:
Dem Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Pools (3,5 m x 7 m, 24,50 m²) auf dem Grundstück Schopenhauerstr. 6 c, Fl.-Nr. 176/67T, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der Planung vom 05.05.2022, ergänzt am 25.05.2022, wird zugestimmt.
Folgenden
Befreiungen wird zugestimmt:
- Errichtung des Pools außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche
- Überschreitung der festgesetzten GR-Ü um ca. 16,40 m²
- Überschreitung der max. Größe der Nebenanlagen um 16,50 m
Einer Überdachung,
die als bauliche Anlage (Hochbaumaßnahme) sichtbar wäre, wird nicht zugestimmt.
Begründung:
Eine Überdachung, die als bauliche Anlage (Hochbaumaßnahme) sichtbar wäre, wirkt wie eine Nebenanlage. Diese sind im Bebauungsplangebiet größenmäßig auf 8 m² pro Grundstück beschränkt.
Eine niveaugleiche Abdeckung ist ohne zusätzlicher Befreiung möglich.