Beschluss: Beschlossen mit Änderung

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Austauschplanung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss auf dem Grundstück Hauptstr. 21, Fl.-Nr. 145/18, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der Planung vom 30.05.2022, wird hergestellt.

 

Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:

1.          Überschreitung der östlichen Baugrenze um 0,80 m auf einer Breite von 8,94 m bzw. um 2,40 m durch den Aufzug

2.         Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 1,75 m auf einer Breite von 14,06 m

3.          Überschreitung der westlichen Baugrenze um 8,50 m auf einer Breite von 8,94 m, Mindestabstand Baukörper von 5 m zur Wittelsbacherstraße

4.         Überschreitung der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen

5.          Errichtung einer eigenen Tiefgarage ohne gemeinschaftlicher Nutzung und Zu- bzw. Abfahrt

6.         Tiefgaragenein- und Ausfahrt über die Wittelsbacherstraße, außerhalb des Bauraumes bzw. des Bereiches für Zu- und Abfahrten

7.          Überschreitung der GRZ um 0,1

8.         Überschreitung der GFZ um 0,08

9.         Errichtung eines Kniestockes mit 0,5 m anstatt 0,3 m

10.      Entfernung des erhaltenswerten Baumes mit gleichzeitiger Neupflanzung von drei Bäumen mit mind. STU 20/25. Die Baumarten sind in Rücksprache mit dem Sachgebiet Umwelt und Naturschutz Gehölze für Nachpflanzungen zu wählen.

11.       Unterbringung Müllbehälter in Mülltonnenschränken

12.      Überschreitung der max. zulässigen Kniestockhöhe um 0,35 m

13.       Überschreitung zur Errichtung von Dachflächenfenstern mit einer Größe 1,45 m²

14.      Berechnung des Stellplatzbedarfes nach der gemeindlichen Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung in der Fassung vom 31.12.2021 anstatt der Festsetzung des Bebauungsplanes

15.      Errichtung eines oberirdischen Stellplatzes im Vorgartenbereich

 

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Austauschplanung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss auf dem Grundstück Hauptstr. 21, Fl.-Nr. 145/18, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der Planung vom 30.05.2022, wird hergestellt.

 

Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:

1.       Überschreitung der östlichen Baugrenze um 0,80 m auf einer Breite von 8,94 m bzw. um 2,40 m durch den Aufzug

2.         Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 1,75 m auf einer Breite von 14,06 m

3.          Überschreitung der westlichen Baugrenze um 8,50 m auf einer Breite von 8,94 m, Mindestabstand Baukörper von 5 m zur Wittelsbacherstraße

4.         Überschreitung der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen

5.          Errichtung einer eigenen Tiefgarage ohne gemeinschaftlicher Nutzung und Zu- bzw. Abfahrt

6.         Tiefgaragenein- und Ausfahrt über die Wittelsbacherstraße, außerhalb des Bauraumes bzw. des Bereiches für Zu- und Abfahrten

7.          Überschreitung der GRZ um 0,1

8.         Überschreitung der GFZ um 0,08

9.         Errichtung eines Kniestockes mit 0,5 m anstatt 0,3 m

10.      Entfernung des erhaltenswerten Baumes mit gleichzeitiger Neupflanzung von drei Bäumen mit mind. STU 20/25. Die Baumarten sind in Rücksprache mit dem Sachgebiet Umwelt und Naturschutz Gehölze für Nachpflanzungen zu wählen.

11.       Unterbringung Müllbehälter in Mülltonnenschränken

12.      Überschreitung der max. zulässigen Kniestockhöhe um 0,35 m

13.       Überschreitung zur Errichtung von Dachflächenfenstern mit einer Größe 1,45 m²

14.      Berechnung des Stellplatzbedarfes nach der gemeindlichen Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung in der Fassung vom 31.12.2021 anstatt der Festsetzung des Bebauungsplanes

15.      Errichtung eines oberirdischen Stellplatzes im Vorgartenbereich

 

Die Befreiungen werden zum Zweck der Belebung der Hauptstraße durch Ansiedlung von Gastronomie/Einzelhandel erteilt.