Sitzung: 21.06.2022 BVA 22/05
Beschluss: Beschlossen mit Änderung
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Anwesend: 11
Vorlage: 2022/5129
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Austauschplanung zum Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss auf dem Grundstück
Hauptstr. 21, Fl.-Nr. 145/18, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der Planung
vom 30.05.2022, wird hergestellt.
Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:
1.
Überschreitung
der östlichen Baugrenze um 0,80 m auf einer Breite von 8,94 m bzw. um
2,40 m durch den Aufzug
2.
Überschreitung
der südlichen Baugrenze um ca. 1,75 m auf einer Breite von 14,06 m
3.
Überschreitung
der westlichen Baugrenze um 8,50 m auf einer Breite von 8,94 m, Mindestabstand
Baukörper von 5 m zur Wittelsbacherstraße
4.
Überschreitung
der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen
5.
Errichtung
einer eigenen Tiefgarage ohne gemeinschaftlicher Nutzung und Zu- bzw. Abfahrt
6.
Tiefgaragenein-
und Ausfahrt über die Wittelsbacherstraße, außerhalb des Bauraumes bzw. des
Bereiches für Zu- und Abfahrten
7.
Überschreitung
der GRZ um 0,1
8.
Überschreitung
der GFZ um 0,08
9.
Errichtung
eines Kniestockes mit 0,5 m anstatt 0,3 m
10.
Entfernung
des erhaltenswerten Baumes mit gleichzeitiger Neupflanzung von drei Bäumen mit
mind. STU 20/25. Die Baumarten sind in Rücksprache mit dem Sachgebiet Umwelt
und Naturschutz Gehölze für Nachpflanzungen zu wählen.
11.
Unterbringung
Müllbehälter in Mülltonnenschränken
12.
Überschreitung
der max. zulässigen Kniestockhöhe um 0,35 m
13.
Überschreitung
zur Errichtung von Dachflächenfenstern mit einer Größe 1,45 m²
14.
Berechnung des
Stellplatzbedarfes nach der gemeindlichen Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung
in der Fassung vom 31.12.2021 anstatt der Festsetzung des Bebauungsplanes
15.
Errichtung eines
oberirdischen Stellplatzes im Vorgartenbereich
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Austauschplanung zum Neubau eines
Mehrfamilienhauses mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss auf dem Grundstück
Hauptstr. 21, Fl.-Nr. 145/18, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der
Planung vom 30.05.2022, wird
hergestellt.
Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:
1.
Überschreitung
der östlichen Baugrenze um 0,80 m auf einer Breite von 8,94 m bzw. um
2,40 m durch den Aufzug
2.
Überschreitung
der südlichen Baugrenze um ca. 1,75 m auf einer Breite von 14,06 m
3.
Überschreitung
der westlichen Baugrenze um 8,50 m auf einer Breite von 8,94 m, Mindestabstand
Baukörper von 5 m zur Wittelsbacherstraße
4.
Überschreitung
der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen
5.
Errichtung
einer eigenen Tiefgarage ohne gemeinschaftlicher Nutzung und Zu- bzw. Abfahrt
6.
Tiefgaragenein-
und Ausfahrt über die Wittelsbacherstraße, außerhalb des Bauraumes bzw. des
Bereiches für Zu- und Abfahrten
7.
Überschreitung
der GRZ um 0,1
8.
Überschreitung
der GFZ um 0,08
9.
Errichtung
eines Kniestockes mit 0,5 m anstatt 0,3 m
10.
Entfernung
des erhaltenswerten Baumes mit gleichzeitiger Neupflanzung von drei Bäumen mit
mind. STU 20/25. Die Baumarten sind in Rücksprache mit dem Sachgebiet Umwelt
und Naturschutz Gehölze für Nachpflanzungen zu wählen.
11.
Unterbringung
Müllbehälter in Mülltonnenschränken
12.
Überschreitung
der max. zulässigen Kniestockhöhe um 0,35 m
13.
Überschreitung
zur Errichtung von Dachflächenfenstern mit einer Größe 1,45 m²
14.
Berechnung des
Stellplatzbedarfes nach der gemeindlichen Stellplatz- und
Fahrradstellplatzsatzung in der Fassung vom 31.12.2021 anstatt der Festsetzung
des Bebauungsplanes
15.
Errichtung eines
oberirdischen Stellplatzes im Vorgartenbereich
Die Befreiungen werden zum Zweck der Belebung der
Hauptstraße durch Ansiedlung von Gastronomie/Einzelhandel erteilt.