Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

1.         Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 zur Errichtung einer Fahrradgarage auf dem Grundstück Zillestr. 6, Fl.Nr. 159/38, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend den Unterlagen vom 02.06.2022, wird zugestimmt.
Die Fläche muss wasserdurchlässig ausgebildet
, der Baukörper ist einzugrünen.

 

2.         Grundsatzbeschluss:
Die Verwaltung wird ermächtigt, bei künftig eingehenden Anträgen zur Errichtung einer Fahrradgarage einer erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 29 im Wege der Verwaltung zuzustimmen, sofern die Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung eingehalten werden.