Sitzung: 21.06.2022 BVA 22/05
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2022/5190
Beschluss:
1.
Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 29 zur Errichtung einer Fahrradgarage auf dem Grundstück Zillestr. 6,
Fl.Nr. 159/38, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend den Unterlagen
vom 02.06.2022, wird zugestimmt.
Die Fläche muss wasserdurchlässig ausgebildet, der Baukörper ist
einzugrünen.
2.
Grundsatzbeschluss:
Die Verwaltung
wird ermächtigt, bei künftig eingehenden Anträgen zur Errichtung einer
Fahrradgarage einer erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 29 im Wege der Verwaltung zuzustimmen, sofern die
Festsetzungen der gemeindlichen Stellplatz- und Fahrradstellplatzsatzung
eingehalten werden.