Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22

Beschluss:

Empfehlung an den Gemeinderat:

1.       Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

2.       Ergänzend zum Beschluss des PIUA vom 15.03.2022 wird der Maßnahmenbereich PV-Freiflächenanlage in den Maßnahmenkatalog zum Umsetzungsprogramm++ mitaufgenommen.

3.       Die Planungsziele zur laufenden 21. FNP-Änderung werden um das Ziel „Prüfung der Nutzung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen“ ergänzt.

In Abstimmung mit den weiteren Verfahrenszielen und -Schritten der 21 FNP-Änderung sollen mögliche Flächennutzungskonflikte untersucht und ggf. entsprechende Fachuntersuchungen zur Klärung der Umsetzbarkeit beauftragt werden (z.B. Standortgutachten für identifizierte Freiflächen und ggf. eines Energiekonzeptes für die ökologische Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen).

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, mit den betroffenen Grundstückseigentümern darüber hinaus über mögliche Realisierungsmodelle zu sprechen, um ggf. zu einer konkreten Projektumsetzung kommen zu können. Der Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss wird über Ergebnisse regelmäßig informiert.

5.       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt entsprechende Erklärungen abzugeben.

 

Vom Ausschuss empfohlen

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

11

Ja:

11

Nein:

0

 

Beschluss:

 

1.       Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

2.       Ergänzend zum Beschluss des PIUA vom 15.03.2022 wird der Maßnahmenbereich PV-Freiflächenanlage in den Maßnahmenkatalog zum Umsetzungsprogramm++ mitaufgenommen.

3.       Die Planungsziele zur laufenden 21. FNP-Änderung werden um das Ziel „Prüfung der Nutzung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen“ ergänzt.

In Abstimmung mit den weiteren Verfahrenszielen und -Schritten der 21 FNP-Änderung sollen mögliche Flächennutzungskonflikte untersucht und ggf. entsprechende Fachuntersuchungen zur Klärung der Umsetzbarkeit beauftragt werden (z.B. Standortgutachten für identifizierte Freiflächen und ggf. eines Energiekonzeptes für die ökologische Gestaltung von PV-Freiflächenanlagen).

4.       Die Verwaltung wird beauftragt, mit den betroffenen Grundstückseigentümern darüber hinaus über mögliche Realisierungsmodelle zu sprechen, um ggf. zu einer konkreten Projektumsetzung kommen zu können. Der Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss wird über Ergebnisse regelmäßig informiert.

5.       Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt entsprechende Erklärungen abzugeben.