Sitzung: 23.05.2022 GR 22/05
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0, Anwesend: 22
Vorlage: 2022/5162/1
Beschluss:
Empfehlung an den Gemeinderat:
1.
Der Gemeinderat nimmt den
Sachvortrag zur Kenntnis.
2.
Ergänzend zum Beschluss des
PIUA vom 15.03.2022 wird der Maßnahmenbereich PV-Freiflächenanlage in den
Maßnahmenkatalog zum Umsetzungsprogramm++ mitaufgenommen.
3.
Die Planungsziele zur laufenden
21. FNP-Änderung werden um das Ziel „Prüfung der Nutzung von Flächen für
PV-Freiflächenanlagen“ ergänzt.
In
Abstimmung mit den weiteren Verfahrenszielen und -Schritten der 21 FNP-Änderung
sollen mögliche Flächennutzungskonflikte untersucht und ggf. entsprechende Fachuntersuchungen
zur Klärung der Umsetzbarkeit beauftragt werden (z.B. Standortgutachten für identifizierte
Freiflächen und ggf. eines Energiekonzeptes für die ökologische Gestaltung von
PV-Freiflächenanlagen).
4.
Die Verwaltung wird beauftragt,
mit den betroffenen Grundstückseigentümern darüber hinaus über mögliche
Realisierungsmodelle zu sprechen, um ggf. zu einer konkreten Projektumsetzung
kommen zu können. Der Planungs-, Infrastruktur- und Umweltausschuss wird über
Ergebnisse regelmäßig informiert.
5.
Der Erste Bürgermeister wird
ermächtigt entsprechende Erklärungen abzugeben.
Vom Ausschuss
empfohlen
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
11 |
Ja: |
11 |
Nein: |
0 |
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
2.
Ergänzend zum Beschluss des PIUA vom 15.03.2022 wird der Maßnahmenbereich
PV-Freiflächenanlage in den Maßnahmenkatalog zum Umsetzungsprogramm++
mitaufgenommen.
3.
Die Planungsziele zur laufenden 21. FNP-Änderung werden um das Ziel
„Prüfung der Nutzung von Flächen für PV-Freiflächenanlagen“ ergänzt.
In
Abstimmung mit den weiteren Verfahrenszielen und -Schritten der 21 FNP-Änderung
sollen mögliche Flächennutzungskonflikte untersucht und ggf. entsprechende Fachuntersuchungen
zur Klärung der Umsetzbarkeit beauftragt werden (z.B. Standortgutachten für identifizierte
Freiflächen und ggf. eines Energiekonzeptes für die ökologische Gestaltung von
PV-Freiflächenanlagen).
4.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit den betroffenen Grundstückseigentümern darüber
hinaus über mögliche Realisierungsmodelle zu sprechen, um ggf. zu einer
konkreten Projektumsetzung kommen zu können. Der Planungs-, Infrastruktur- und
Umweltausschuss wird über Ergebnisse regelmäßig informiert.
5.
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt entsprechende Erklärungen
abzugeben.