Sitzung: 23.05.2022 GR 22/05
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Anwesend: 22
Vorlage: 2022/5153/1
Beschluss:
Empfehlung an den Gemeinderat:
- Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
- Zur Absicherung der im Sachvortrag beschriebenen städtebaulichen Ziele, insbesondere zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, beschließt der Gemeinderat die beiliegende Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23.05.2022
Vom Ausschuss empfohlen
Abstimmungsergebnis:
Anwesend: |
11 |
Ja: |
10 |
Nein: |
1 |
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
2. Zur Absicherung der im Sachvortrag beschriebenen städtebaulichen Ziele, insbesondere zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, beschließt der Gemeinderat die beiliegende Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23.05.2022
3.
Das Grundstück Hauptstr. Nr. 72 wird in den
Umgriff der Vorkaufsrechtssatzung mitaufgenommen. Satzung und Begründung werden
entsprechend ergänzt.