Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 1, Anwesend: 22

Beschluss:

Empfehlung an den Gemeinderat:

  1. Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
  2. Zur Absicherung der im Sachvortrag beschriebenen städtebaulichen Ziele, insbesondere zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, beschließt der Gemeinderat die beiliegende Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23.05.2022

 

Vom Ausschuss empfohlen

Abstimmungsergebnis:

Anwesend:

11

Ja:

10

Nein:

1

 

 

 

Beschluss:

 

1.       Der Gemeinderat nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

2.       Zur Absicherung der im Sachvortrag beschriebenen städtebaulichen Ziele, insbesondere zur Schaffung bezahlbaren Wohnraums, beschließt der Gemeinderat die beiliegende Vorkaufsrechtssatzung gem. § 25 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 23.05.2022

3.       Das Grundstück Hauptstr. Nr. 72 wird in den Umgriff der Vorkaufsrechtssatzung mitaufgenommen. Satzung und Begründung werden entsprechend ergänzt.