Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

 

  1. Der BVA nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.

 

  1. Die durchgehend vom ruhenden Verkehr freigestellten Fahrbahnbereiche des Probelaufs sollen zur Sicherstellung des fließenden Verkehrs auf der Hauptstraße dauerhaft beibehalten werden.

 

  1. Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt, für die im Probelauf neu mit Haltverbot freigehaltenen Fahrbahnabschnitte zwischen Barbarossastraße und Hauptstr. 51 (nordseitig) bzw. zwischen Hermannstraße und Cramer-Klett-Straße (südseitig) die Sicherung des Radverkehrs durch die Verlängerung bzw. Einrichtung eines Radfahrer-Schutzstreifens in West- bzw. Ostrichtung im Detail zu prüfen und, sofern wie im Sachvortrag beschrieben möglich, kurzfristig umzusetzen.

 

  1. Der Erste Bürgermeister wird ermächtig entsprechende Erklärungen abzugeben.