Sitzung: 24.05.2022 BVA 22/04
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2022/5115
Beschluss:
- Der BVA nimmt den Sachvortrag zur Kenntnis.
- Die durchgehend vom ruhenden Verkehr freigestellten Fahrbahnbereiche des Probelaufs sollen zur Sicherstellung des fließenden Verkehrs auf der Hauptstraße dauerhaft beibehalten werden.
- Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt, für die im Probelauf neu mit Haltverbot freigehaltenen Fahrbahnabschnitte zwischen Barbarossastraße und Hauptstr. 51 (nordseitig) bzw. zwischen Hermannstraße und Cramer-Klett-Straße (südseitig) die Sicherung des Radverkehrs durch die Verlängerung bzw. Einrichtung eines Radfahrer-Schutzstreifens in West- bzw. Ostrichtung im Detail zu prüfen und, sofern wie im Sachvortrag beschrieben möglich, kurzfristig umzusetzen.
- Der Erste Bürgermeister wird ermächtig entsprechende Erklärungen abzugeben.