Sitzung: 24.05.2022 BVA 22/04
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2022/5182
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag zur Errichtung eines Doppelhauses und einem Einfamilienhaus auf dem Grundstück Bodenschneidstr. 2, Fl.-Nrn. 134/22, 134/35, 134/36, 134/37, 134/38 und 134/39, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der Planung vom 28.04. bzw. 15.05.2022, wird hergestellt.
Der Befreiung zur
Überschreitung der 6 m Baugrenze parallel zum Floriansanger auf einer Breite von
7,78 m um 1 m durch das Einfamilienhaus und um 0,2 m x 0,1 m/2 durch die Garage
wird zugestimmt.
Der Befreiung zur
Überschreitung der 5 m Baugrenze parallel zur Bodenschneidstraße durch die
Mülltonnen (0,80 x 1,80 m, 1,30 m hoch) und dem Fahrradunterstand (2,80 m x
2,10 m, 1,50 m hoch) wird zugestimmt.
Hinweis:
Im Nachgang zur Einreichung der Bauanträge und Erstellung der Ladung wurde das Grundstück Fl.-Nr. 134/22 in die im Beschluss aufgeführten Flurnummern aufgeteilt.
Hinweis an das LRA München:
Das Landratsamt wird gebeten einen Baumschutzzaun für den Baum Nr. 5 zu beauflagen.