Sitzung: 22.03.2022 BVA 22/02
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Vorlage: 2022/5113
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück
Hauptstr. 17, Fl.-Nr. 144/2, Gemarkung Unterbiberg, in Form einer
Fassadenwerbung entsprechend der Planung vom 03.03.2022, wird hergestellt.
Das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück
Hauptstr. 17, Fl.-Nr. 144/2, Gemarkung Unterbiberg, in Form einer
freistehenden Werbeanlage abweichender Bauart und Höhe zum benachbarten Bestand
entsprechend der Planung vom 03.03.2022, wird
nicht hergestellt.
Der Befreiung
zur Überschreitung der Baugrenze wird
nicht zugestimmt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, für eine den geforderten Qualitäten entsprechende freistehende Werbeanlage (Neuauflage der heutigen in Lage, Höhe, Format) das Einvernehmen und die Befreiung im Wege der laufenden Verwaltung zu erteilen.