Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Hauptstr. 17, Fl.-Nr. 144/2, Gemarkung Unterbiberg, in Form einer Fassadenwerbung entsprechend der Planung vom 03.03.2022, wird hergestellt.

 

Das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Werbeanlage auf dem Grundstück Hauptstr. 17, Fl.-Nr. 144/2, Gemarkung Unterbiberg, in Form einer freistehenden Werbeanlage abweichender Bauart und Höhe zum benachbarten Bestand entsprechend der Planung vom 03.03.2022, wird nicht hergestellt.

Der Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze wird nicht zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird ermächtigt, für eine den geforderten Qualitäten entsprechende freistehende Werbeanlage (Neuauflage der heutigen in Lage, Höhe, Format) das Einvernehmen und die Befreiung im Wege der laufenden Verwaltung zu erteilen.