Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Anwesend: 10

Beschluss:

Die Zustimmung zur Errichtung eines Stellplatzes in der privaten Grünfläche im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 52 wird nicht in Aussicht gestellt.

 

Begründung:

Die für den Stellplatz vorgesehene Fläche gehört zu den privaten Grünflächen. Diese sind Bestandteil des landschafts- und ortsbildgerechten Grünkonzepts und zählen zu den Grundzügen des Bebauungsplans. Eine rechtmäßige Umsetzung des Vorhabens wäre i. V. mit einer Änderung des Bebauungsplans würde den Gesamten Gebietscharakter in negativer Weise verändern und hätte unerwünschte städtebauliche Auswirkungen.