Sitzung: 09.08.2021 FA 21/01
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Anwesend: 10
Vorlage: 2021/4886
Beschluss:
Das gemeindliche
Einvernehmen zur Errichtung eines Wintergartens auf dem Grundstück
Keltenhof 20, Fl.-Nr. 44/217, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der Planung
vom 15.06.2021, wird nicht hergestellt.
Folgenden
Befreiungen vom Bebauungsplan werden nicht zugestimmt:
- Errichtung eines Wintergartens in nicht untergeordneter Bauweise
- Überschreitung der GR
Begründung:
Durch die Zustimmung der Grundflächenüberschreitung durch den geplanten Wintergarten wird ein Präzedenzfall geschaffen, der die städtebauliche Struktur des Bebauungsplangebietes langfristig beeinträchtigt.
Die Verwaltung wird ermächtigt einen Bauantrag im Verwaltungsweg zu bearbeiten, sofern die max. Größe von 3 m x 1,50 m (B x T) nicht überschritten wird. Der erforderlichen Befreiung der GR um 4,50 m² kann im Wege der Verwaltung zugestimmt werden.
Hinweis an den Antragsteller bzgl. baulicher Anlagen im
festgesetzten Überschwemmungsgebiet:
Die Errichtung eines Wintergartens stellt eine bauliche Anlage dar. Dies ist im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Hachinger Bachs gemäß § 78 Abs. 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) grundsätzlich untersagt. Allerdings kann das Vorhaben im Einzelfall gemäß § 78 Abs. 5 Satz 1 WHG genehmigt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Hierfür ist ein Antrag beim Landratsamt München – Fachbereich Wasserrecht und Wasserwirtschaft – zu stellen.