Sitzung: 18.05.2021 BVA 21/04
Beschluss: Beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 0, Anwesend: 11
Vorlage: 2021/4810
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit
Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss auf dem Grundstück Hauptstr. 21, Fl.-Nr.
145/18, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der Planung vom 16.04.2021, wird in Aussicht gestellt.
Folgenden
Befreiungen wird zugestimmt:
1.
Überschreitung
der östlichen Baugrenze um 0,80 m auf einer Breite von 8,94 m
2.
Überschreitung
der südlichen Baugrenze um ca. 1,75 m auf einer Breite von 14,06 m
3.
Überschreitung
der westlichen Baugrenze um 8,50 m auf einer Breite von 8,94 m, Mindestabstand
Baukörper von 5 m zur Wittelsbacherstraße
4.
Überschreitung
der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen
5.
Errichtung einer
eigenen Tiefgarage ohne gemeinschaftlicher Nutzung und Zu- bzw. Abfahrt
6.
Tiefgaragenein-
und ausfahrt über die Wittelsbacherstraße, außerhalb des Bauraumes bzw. des
Bereiches für Zu- und Abfahrten
7.
Überschreitung
der GRZ um 0,1
8.
Überschreitung
der GFZ um 0,08
9.
Errichtung eines
Kniestockes mit 0,5 m anstatt 0,3 m
10.
Entfernung des
erhaltenswerten Baumes mit gleichzeitiger Neupflanzung von drei Bäumen mit
mind. STU 20/25. Die Baumarten sind entsprechend der LfL-Pflanzliste Gehölze
für Nachpflanzungen zu wählen.
11.
Unterbringung
Müllbehälter in Mülltonnenschränken
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit
Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss auf dem Grundstück Hauptstr. 21, Fl.-Nr.
145/18, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der Planung vom 16.04.2021, wird in Aussicht gestellt.
Folgenden
Befreiungen wird zugestimmt:
1.
Überschreitung
der östlichen Baugrenze um 0,80 m auf einer Breite von 8,94 m
2.
Überschreitung
der südlichen Baugrenze um ca. 1,75 m auf einer Breite von 14,06 m
3.
Überschreitung
der westlichen Baugrenze um 8,50 m auf einer Breite von 8,94 m, Mindestabstand
Baukörper von 5 m zur Wittelsbacherstraße
4.
Überschreitung
der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen
5.
Errichtung einer
eigenen Tiefgarage ohne gemeinschaftlicher Nutzung und Zu- bzw. Abfahrt
6.
Tiefgaragenein-
und ausfahrt über die Wittelsbacherstraße, außerhalb des Bauraumes bzw. des
Bereiches für Zu- und Abfahrten
7.
Überschreitung
der GRZ um 0,1
8.
Überschreitung
der GFZ um 0,08
9.
Errichtung eines
Kniestockes mit 0,5 m anstatt 0,3 m
10.
Entfernung des
erhaltenswerten Baumes mit gleichzeitiger Neupflanzung von drei Bäumen mit
mind. STU 20/25. Die Baumarten sind in Rücksprache mit dem Sachgebiet Umwelt
und Naturschutz Gehölze für Nachpflanzungen zu wählen.
11.
Unterbringung
Müllbehälter in Mülltonnenschränken
Die Verwaltung wir ermächtigt einen
übereinstimmenden Bauantrag im Verwaltungsweg zu bearbeiten.