Beschluss: Beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Persönlich beteiligt: 0, Anwesend: 11

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss auf dem Grundstück Hauptstr. 21, Fl.-Nr. 145/18, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der Planung vom 16.04.2021, wird in Aussicht gestellt.

 

Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:

1.          Überschreitung der östlichen Baugrenze um 0,80 m auf einer Breite von 8,94 m

2.         Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 1,75 m auf einer Breite von 14,06 m

3.          Überschreitung der westlichen Baugrenze um 8,50 m auf einer Breite von 8,94 m, Mindestabstand Baukörper von 5 m zur Wittelsbacherstraße

4.         Überschreitung der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen

5.          Errichtung einer eigenen Tiefgarage ohne gemeinschaftlicher Nutzung und Zu- bzw. Abfahrt

6.         Tiefgaragenein- und ausfahrt über die Wittelsbacherstraße, außerhalb des Bauraumes bzw. des Bereiches für Zu- und Abfahrten

7.          Überschreitung der GRZ um 0,1

8.         Überschreitung der GFZ um 0,08

9.         Errichtung eines Kniestockes mit 0,5 m anstatt 0,3 m

10.      Entfernung des erhaltenswerten Baumes mit gleichzeitiger Neupflanzung von drei Bäumen mit mind. STU 20/25. Die Baumarten sind entsprechend der LfL-Pflanzliste Gehölze für Nachpflanzungen zu wählen.

11.       Unterbringung Müllbehälter in Mülltonnenschränken

 

Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Gewerbeeinheiten im Erdgeschoss auf dem Grundstück Hauptstr. 21, Fl.-Nr. 145/18, Gemarkung Unterbiberg, entsprechend der Planung vom 16.04.2021, wird in Aussicht gestellt.

 

Folgenden Befreiungen wird zugestimmt:

1.         Überschreitung der östlichen Baugrenze um 0,80 m auf einer Breite von 8,94 m

2.         Überschreitung der südlichen Baugrenze um ca. 1,75 m auf einer Breite von 14,06 m

3.          Überschreitung der westlichen Baugrenze um 8,50 m auf einer Breite von 8,94 m, Mindestabstand Baukörper von 5 m zur Wittelsbacherstraße

4.         Überschreitung der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen

5.          Errichtung einer eigenen Tiefgarage ohne gemeinschaftlicher Nutzung und Zu- bzw. Abfahrt

6.         Tiefgaragenein- und ausfahrt über die Wittelsbacherstraße, außerhalb des Bauraumes bzw. des Bereiches für Zu- und Abfahrten

7.          Überschreitung der GRZ um 0,1

8.         Überschreitung der GFZ um 0,08

9.         Errichtung eines Kniestockes mit 0,5 m anstatt 0,3 m

10.      Entfernung des erhaltenswerten Baumes mit gleichzeitiger Neupflanzung von drei Bäumen mit mind. STU 20/25. Die Baumarten sind in Rücksprache mit dem Sachgebiet Umwelt und Naturschutz Gehölze für Nachpflanzungen zu wählen.

11.       Unterbringung Müllbehälter in Mülltonnenschränken

 

Die Verwaltung wir ermächtigt einen übereinstimmenden Bauantrag im Verwaltungsweg zu bearbeiten.